Notwehr/ Notstand - SGi Tegel Süd

Suchen
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Notwehr/ Notstand

Sachkunde

Notwehr ist
Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich
ist, um einen
gegenwärtigen rechtswidrigen
Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Gegen wen findet im Falle der Notwehr die Verteidigungshandlung statt?
gegen den  Angreifer

Welches sind Voraussetzungen der Notwehr?
1) Verteidigungslage
2) Verteidigungswille
3) Erforderlichkeit

Ist eine Notwehrhandlung strafbar?
Nein

Was ist Notstand?

Bei einem Notstand besteht eine gegenwärtige
Gefahr für ein Rechtsgut, die nur durch
Verletzung eines anderen Rechtsgutes
abgewendet werden kann, wobei eine Abwägung
der widerstreitenden Interessen
stattfinden muss, in deren Ergebnis das als
minderwertiger erkannte Rechtsgut
geopfert wird.

Vier wesentliche Voraussetzungen für den
rechtfertigenden Notstand!

1. Gegenwärtige Gefahr liegt vor.
2. Rechtsgüter sind bedroht (Leben, Leib,
Freiheit, Ehre, Eigentum).
3. Das zu schützende Rechtsgut ist wesentlich
höherwertiger als das beeinträchtigte.
4. Die Abwehrhandlung muss angemessen
sein.

 
 
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü